Umlagenberechnung

Als Mieter erhalten Sie von uns jährlich eine Aufstellung der Umlagen-Kosten. Damit Sie nachvollziehen können, welche Kosten in die Umlage einfließen, hier eine Aufstellung.

Die Hausbetriebskosten werden durch die Anlage 3 zu § 27 II  BVO (Betriebskostenverordnung) gesetzlich geregelt.

Diese Positionen können Sie auch in Ihrem Mietvertrag nachlesen. Hierzu zählen:

    1. Wasser

    2. Kanal, Entwässerung

    3. Beleuchtung

    4. Müllabfuhr

    5. Grundsteuer

    6. Straßenreinigung

    7. Schornsteinfeger

    8. Hauswart (Hausmeisterservice)

    9. Gartenpflege (Hausmeisterservice oder Gartenbaufirma)

    10. Personen -und Lastenaufzug (siehe auch Anmerkung)

    11. Gemeinschaftsantenne und Breitbandanschluß

    12. Maschinelle Wascheinrichtung (nur wenn Nutzung der Waschmaschine kostenfrei ist)

    13. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung ( Hausreinigungsfirma)

    14. Wartungskosten für Feuerlöscher, Tank- und Lecksicherungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Dachrinnenreinigung

    15. Bürgersteig-Reinigung

    16. Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis (oder Schneereinigungsfirma)

    17. Heizung (siehe auch Anmerkung)

    18. Warmwasser

    19. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen

    20. Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation

Erläuterungen

Personenaufzug

    1. Kosten der Wartungskosten der Aufzugsfirma

    2. Kosten des Betriebsstroms

    3. Kosten der Notrufanlage,einschließlich Telefongrundkosten TELEKOM und Aufschaltung auf Aufzugsfirma incl. Bereitstellungsgebühr

    4. Kosten der Prüfung des Aufzugs durch den TÜV inkl. Beereitstellungskosten der erforderlichen Anwesenheit der Aufzugswartungsfirma

    5. Kosten für Notdienstzuschläge bei Störungen (keine Materialkosten)

Heizung

Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage gehören die nachstehend aufgeführten Kostenarten:

  • Brennstoffe (Öl oder Gas)

  • Lieferung der Brennstoffe und Bereitstellungsgebühr

  • Kosten des Betriebsstroms

  • Kosten der Bedienung

  • Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage

  • Kosten der regelmäßigen Prüfung der Bereitschaft der Anlage und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann

  • Reinigung der Anlage einschließlich Öltankreinigung und des Betriebsraums

  • Kosten der Messung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

  • Schornsteinfegergebühren

  • Kosten der Anmietung oder anderer Art der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer

  • Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung (z.Bsp. Firma TECHEM, ISTA, Brunata u.s.w. für Wärmemeßgeräte und Wasserverbrauchsmessgeräte )

Bei Gasetagenheizungen und Gaseinzelöfen entfallen folgende Kosten:
Öltankreinigung und Wärmeverbrauchserfassung über Abrechnungsfirma.

Kostenverteilung

Die Verteilung der Kosten erfolgt nach dem individuellen Verteilungsschlüssel der einzelnen Häuser. Die Gerichte haben festgestellt, dass eine „gerechte Nebenkostenabrechnung“ zu erstellen nicht möglich ist, da immer eine Mietpartei benachteiligt werden könnte.

Reparaturkosten

Kosten für Reparaturen der Heizung, des Aufzugs u.s.w. sind nicht umlagefähig, und sind grundsätzlich durch den Vermieter zu bezahlen.

Kleinteile

Kleinteile wie Kosten für Glühbirnen, Besen und Putzmaterial sind umlagefähige Kosen und in den Hausmeisterkosten enthalten.

Hausmeisterkosten

Sofern Sie keine Hausmeisterfirma in ihrer Liegenschaft haben, so zählen zu den Kosten des Hausmeisterlohns auch nachstehende Kosten: Lohnzahlung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft u.A. wie auch die Kosten der Urlaubsvertretung (die gesetzlichen Urlaubsansprüche sind einzuhalten).

Kosten der Hausreinigung

siehe Hausmeisterkosten