Wohnungseigentumsverwaltung
Seit über 30 Jahren sind wir im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung tätig.
Wir sind bestrebt, alle Pflichten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes zu erfüllen, die Interessen der Eigentümer wahrzunehmen und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft durchzuführen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnanlage erforderlich sind. Unsere Arbeit in der Wohnungseigentumsverwaltung richtet sich nach den im Wohnungseigentumsgesetz aufgeführten Aufgaben.
Unser Leistungsverzeichnis umfasst folgende Dienstleistungen:
Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung
Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
Juristische Verwaltung
Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge.
Teilnahme an rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
Finanz- und Vermögensverwaltung
Übersichtliche und leicht verständliche Abrechungen
Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
Rechnungswesen
Wirtschaftsplan und Einziehung von Wohngeldern
Jahresabrechnungen und Rechnungslegung
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
Technische Verwaltung
Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen.
Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)
Als Verwaltervertrag nutzen wir die Vorlage des Verbandes der Immobilienverwalter Hessen, in dem wir seit über 30 Jahren aktives Mitglied sind.